Kurz: Die Denkmal-AfA ist eine Sonderabschreibung nach §7i EStG, mit der vermietende Eigentümer von Baudenkmälern die Sanierungskosten in den ersten 8 Jahren zu je 9 % und in weiteren 4 Jahren zu je 7 % absetzen können — Summe 100 % in 12 Jahren. Voraussetzung ist eine bestandskräftige Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.

Definition und Rechtsgrundlage

§7i EStG erlaubt erhöhte Abschreibungen für Aufwendungen an Baudenkmälern, sofern die Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Die Abschreibung greift nur auf die nach §7i begünstigten Kosten, nicht auf den Kaufpreis selbst. Der Kaufpreisanteil für das Gebäude wird parallel über die lineare AfA nach §7 Abs. 4 EStG (2 % bei Altbau, 2,5 % bei Bauten vor 1925) abgeschrieben.

Abschreibungssätze

Für Vermieter (§7i Abs. 1 EStG):

Für Selbstnutzer (§10f EStG): 10 Jahre lang je 9 %, danach Schluss. Hier können nur 90 % abgesetzt werden.

Voraussetzungen

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Eingetragenes Baudenkmal: Eintragung in der Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes.
  2. Abstimmung vorab: Die Sanierungsmaßnahmen müssen vor Beginn mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein.
  3. Bescheinigung: Nach Abschluss der Arbeiten stellt die Denkmalbehörde eine Bescheinigung über die begünstigten Aufwendungen aus. Das Finanzamt ist daran gebunden.

Praxisbeispiel

Investor kauft 1898 erbautes Gründerzeit-Mehrfamilienhaus in Leipzig für 1,2 Mio. € (davon 800.000 € Gebäudeanteil, 400.000 € Boden). Sanierungskosten denkmalgerecht: 600.000 €, davon 540.000 € nach Bescheinigung begünstigt. Steuerlicher Effekt für Vermieter bei 42 % Spitzensteuersatz: Jahre 1–8 jeweils 48.600 € AfA = 20.412 € Steuerersparnis × 8 = 163.296 €. Jahre 9–12 jeweils 37.800 € AfA = 15.876 € × 4 = 63.504 €. Plus lineare AfA 800.000 × 2,5 % = 20.000 € jährlich × 8.400 € Steuerersparnis × 50 Jahre. Gesamteffekt: ca. 227.000 € Steuerersparnis allein aus Denkmal-AfA.

Häufige Fehler

Verwandte Begriffe

Denkmalobjekt richtig bewerten — Sonder-AfA und Sanierungsstand berücksichtigt: kostenlose Sofortbewertung in 60 Sekunden.