Kurz: Das Vergleichswertverfahren ist methodisch das einfachste, aber zugleich datenintensivste Bewertungsverfahren nach §§14–20 ImmoWertV. Es ermittelt den Verkehrswert über Kaufpreise hinreichend vergleichbarer Objekte. Für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Bauplätze ist es das Hauptverfahren. Für Mehrfamilienhäuser kommt es nur in Ausnahmen als Hauptverfahren in Betracht — meist als Plausibilisierung.

Voraussetzungen

Damit das Verfahren belastbar ist, müssen vorliegen:

Datenquelle ist die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse — sie ist nicht öffentlich, kann aber von Sachverständigen über die Geschäftsstelle abgefragt werden.

Anwendung bei Mehrfamilienhäusern

Mehrfamilienhäuser sind oft zu individuell, um genügend Vergleichsfälle zu finden: jedes Haus hat unterschiedliche Mietverhältnisse, Sanierungsstand und Mietstruktur. In aller Regel kommt für vermietete Mehrfamilienhäuser das Ertragswertverfahren zum Einsatz, plausibilisiert durch das Sachwertverfahren. Vergleichswert wird ergänzend genutzt, etwa über den Faktor (Kaufpreis ÷ Jahresnettokaltmiete) ähnlicher Verkaufsfälle aus der Kaufpreissammlung.

Anwendung bei einzelnen ETW

Wer nach WEG-Aufteilung einzelne Wohnungen verkauft, nutzt fast immer das Vergleichswertverfahren: m²-Preise vergleichbarer ETW aus den Portalen und der Kaufpreissammlung, korrigiert um Etage, Balkon, Stellplatz, Modernisierungsstand. Faustregel B-Stadt 2026: 3.500–5.000 €/m² für mittlere Wohnungen, 5.500–7.500 €/m² für sehr gute Lagen.

Praxisbeispiel

Verkauf einer 78-m²-Eigentumswohnung in Frankfurt-Bornheim, Bj. 1985, mittelmodernisiert, 1. OG, Süd-Balkon. Sachverständiger zieht aus der Kaufpreissammlung 8 Vergleichsfälle aus dem Bornheim-Riederwald-Umkreis der letzten 18 Monate: m²-Preise zwischen 5.100 und 6.300 €/m², Median 5.700 €/m². Korrekturen: -3 % wegen ungünstiger Etage (vs. 2.–4. OG-Median), +4 % wegen Süd-Balkon. Korrigierter m²-Preis = 5.700 × 1,01 = 5.757 €/m². Vergleichswert = 78 × 5.757 = 449.000 €.

Häufige Fehler

Verwandte Begriffe

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