Kurz: Der Energieausweis ist seit Inkrafttreten der GEG beim Verkauf und bei Neuvermietung eines Mehrfamilienhauses Pflicht. Es gibt zwei Varianten: den Bedarfsausweis (rechnerisch ermittelt) und den Verbrauchsausweis (auf Basis der tatsächlichen Heizkostenabrechnungen). Beide sind 10 Jahre gültig.

Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis

KriteriumBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageRechnerische BauteilanalyseHeizkostenabrechnungen 3 Jahre
Kosten300–800 €50–150 €
AussageObjektiver GebäudezustandTatsächlicher Nutzungsverbrauch
Beeinflussbar durch Nutzer?NeinJa (Heizverhalten)
Pflicht beiNeubau, 1–4 Wohneinheiten vor 1977 nicht modernisiertMehrfamilienhäuser ab 5 Wohneinheiten, alle Wahlausweise

Pflichten beim Verkauf

Nach §80 GEG muss der Energieausweis dem Käufer spätestens bei Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Bei Verkaufsinseraten müssen folgende Angaben enthalten sein:

Verstöße kosten bis zu 10.000 € Bußgeld.

Bedeutung für den Marktwert

Die Energieeffizienzklasse wirkt mittlerweile spürbar auf den Marktwert: Häuser mit Klasse A oder B erzielen 8–15 % Aufschlag, Häuser mit Klasse G oder H Abschläge von 12–25 %. Hintergrund sind absehbare Sanierungskosten zur Erreichung der GEG-Vorgaben und steigende Heizkosten. Bei der Online-Schnellbewertung wird das Baujahr als Proxy für die Effizienzklasse genutzt.

Praxisbeispiel

6-Parteien-Haus, Baujahr 1965, ungedämmt, Gasheizung von 2010. Verbrauchsausweis weist 165 kWh/(m²·a) aus = Klasse E. Bedarfsausweis würde rechnerisch 215 kWh/(m²·a) ergeben = Klasse F. Beim Verkauf für 1,4 Mio. € fordert der Käufer wegen absehbarer Sanierungspflicht nach GEG (Dach, oberste Geschossdecke, Heizungstausch) einen Abschlag von 60.000 €. Wäre das Haus auf Klasse C saniert, läge der erzielbare Preis bei rund 1,55 Mio. € — 150.000 € mehr für 80.000 € Investition. Vorab bewerten unter Sofortbewertung.

Häufige Fehler

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