Zusammensetzung
Das Hausgeld setzt sich zusammen aus:
- Umlagefähige Betriebskosten (i. S. d. BetrKV) — Wasser, Müll, Hausmeister, Grundsteuer, Versicherungen, Wartung Aufzug etc. Diese kann der Eigentümer auf seinen Mieter umlegen.
- Nicht umlagefähige Kosten — Verwaltergebühr, Bankgebühren, Kontoführung, Reparatur defekte Gemeinschaftsanlagen unterhalb der Bagatellgrenze.
- Instandhaltungsrücklage — Zuführung an die ‚Sparkasse' der WEG für künftige Großreparaturen (Dach, Fassade, Heizung).
Übliche Höhen
| Position | Pro m² / Monat |
|---|---|
| Betriebskosten umlagefähig | 1,80–2,80 € |
| Verwaltung & nicht umlagefähig | 0,30–0,50 € |
| Instandhaltungsrücklage | 0,50–1,20 € |
| Summe Hausgeld | 2,50–4,50 € |
Bedeutung für Bewertung und Verkauf
Beim Verkauf einer einzelnen WEG-Wohnung interessieren Käufer drei Zahlen: Hausgeld monatlich, Stand der Instandhaltungsrücklage und geplante Sonderumlagen. Eine schlechte Rücklage (unter 8 €/m² Wohnfläche an Bestand) signalisiert versteckten Sanierungsstau und drückt den Preis. Vor Kauf immer Protokoll der letzten 3 Eigentümerversammlungen anfordern. Beim ganzen Mehrfamilienhaus spielt Hausgeld nicht direkt eine Rolle — dort wirken die Bewirtschaftungskosten.
Praxisbeispiel
Eigentümer einer 75-m²-Wohnung in einer 12-Parteien-WEG, Hausgeld 3,40 €/m² = 255 €/Monat. Davon umlagefähig 2,20 € = 165 € (an Mieter weitergegeben), nicht umlagefähig 0,40 € = 30 €, Rücklage 0,80 € = 60 €. Der Eigentümer trägt also tatsächlich 90 €/Monat Eigenkosten, der Rest geht auf den Mieter. Reicht die Rücklage nicht für anstehende Dachsanierung (Gesamtkosten 240.000 € auf 12 Parteien), kommt eine Sonderumlage von 20.000 € pro Wohnung dazu — fällig binnen 8 Wochen nach WEG-Beschluss.
Häufige Fehler
- Hausgeld mit Nebenkosten verwechseln: Hausgeld ist die Zahlung Eigentümer → WEG. Nebenkosten ist die Abrechnung Eigentümer → Mieter. Nur ein Teil überschneidet sich.
- Instandhaltungsrücklage ignorieren: Eine WEG mit 50.000 € Rücklage und absehbarem Dach-Tausch für 180.000 € steht vor einer Sonderumlage von 130.000 € — pro Anteil oft 10.000–25.000 €.
- Verwaltervertrag nicht prüfen: Manche Verwalter kassieren neben dem Grundhonorar Sondervergütungen für jede Eigentümerversammlung, jede Bescheinigung — kann jährlich tausende Euro extra kosten.