Kurz: Bewirtschaftungskosten sind die jährlichen nicht umlagefähigen Kosten eines vermieteten Mehrfamilienhauses — Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und kalkulatorisch ein Anteil der Betriebskosten. Sie werden vom Rohertrag abgezogen, bevor der Ertragswert berechnet wird, und liegen typischerweise zwischen 18 % und 28 % der Jahresnettokaltmiete.

Definition nach ImmoWertV

Die ImmoWertV 2021 definiert in §32 die Bewirtschaftungskosten als Summe aus:

Pauschalen und Ansätze

Sachverständige nutzen in der Regel folgende Pauschalen:

PositionÜbliche Bandbreite
Verwaltungskosten180–350 € pro Wohneinheit / Jahr
Instandhaltungskosten8–14 €/m² Wohnfläche / Jahr (II. Berechnungsverordnung)
Mietausfallwagnis2 % der Jahresnettokaltmiete
Summe (Faustregel)18–28 % der Jahresnettokaltmiete

Rolle bei der Bewertung

Im Ertragswertverfahren sind die Bewirtschaftungskosten zentral: Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten = Reinertrag. Aus dem Reinertrag wird die Bodenwertverzinsung herausgerechnet, der Rest mit dem Liegenschaftszins kapitalisiert. Wer die Bewirtschaftungskosten unterschätzt, errechnet einen zu hohen Marktwert. Verhandlungserfahrene Käufer rechnen die Pauschalen immer nach.

Praxisbeispiel

Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten, 420 m² Wohnfläche, Jahresnettokaltmiete 50.400 €. Verwaltungskosten 6 × 250 € = 1.500 €. Instandhaltung 420 × 11 €/m² = 4.620 €. Mietausfallwagnis 2 % × 50.400 € = 1.008 €. Summe Bewirtschaftungskosten = 7.128 €, das entspricht 14,1 % der Jahresmiete (relativ niedrig, weil neuwertiger Bestand). Reinertrag = 50.400 - 7.128 = 43.272 €. Wäre es ein Altbau mit 22 % Bewirtschaftungskosten, läge der Reinertrag bei nur 39.312 €.

Häufige Fehler

Verwandte Begriffe

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