Grundrissplan mit einer hervorgehobenen Wohneinheit — WEG-Aufteilung

Das Prinzip: Vom MFH zur WEG

Ein Mehrfamilienhaus ist rechtlich zunächst ein einziges Grundstück mit einer Grundbucheintragung. Über eine WEG-Aufteilung (Wohnungseigentumsgesetz) lassen sich daraus rechtlich selbstständige Eigentumswohnungen formen — jede mit eigenem Grundbuchblatt, eigener Verkehrsfähigkeit, eigenem Wert.

Aus eins mach acht

Ein 8-Einheiten-MFH wird per Teilungserklärung in 8 Wohnungseigentumseinheiten plus ggf. Sondereigentum (Stellplätze, Kellerräume) plus Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Heizung) umgewandelt. Anschließend kann jede Einheit einzeln verkauft, beliehen, vererbt oder vermietet werden — unabhängig vom Rest.

Globalverkauf vs. Einzelverkauf

Privatisierungsgewinn — woher er kommt

Der Aufschlag beim Einzelverkauf — der „Privatisierungsgewinn" — hat drei Quellen.

1. Anderer Käuferkreis

Beim MFH-Globalverkauf bieten Kapitalanleger, die Ertragswert rechnen. Bei der einzelnen ETW bieten Eigennutzer, die nicht Ertragswert, sondern Wohnwert kalkulieren — und für eigenes Wohnen oft 30 bis 50 % mehr zahlen als ein Investor für die gleiche Wohnung als Renditeobjekt.

2. Niedrigerer Multiplikator beim MFH

Der MFH-Faktor (z. B. 20 für ein B-Stadt-Renditeobjekt) liegt deutlich unter dem impliziten Faktor einer einzelnen ETW (oft 25 bis 35). Diese Differenz ist der Privatisierungs-Hebel.

3. Bessere Vermarktbarkeit

Eine 80-m²-Wohnung für 320.000 € findet zehnmal so viele Käufer wie ein 2,5-Mio.-MFH für 320.000 € pro Einheit. Mehr Käufer = höhere Preise.

Realistische Privatisierungsaufschläge 2026

LageAufschlag Einzelverkauf vs. GlobalVermarktungsdauer
A-Lage (München, Hamburg-Eppendorf, Frankfurt-Westend)30–45 %18–30 Monate
B-Lage (Hannover, Nürnberg, Köln-Sülz)20–30 %24–36 Monate
C-Lage (Mittelstädte 50–150k)10–20 %30–48 Monate
D-Lage (ländlicher Raum)0–10 %oft >48 Monate, Risiko Restbestand

WEG-Aufteilung Schritt für Schritt

1. Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bauamt prüft, ob jede Wohnung baulich abgeschlossen ist (eigene Wohnungstür, eigene Sanitär- und Heizinstallation, abschließbar). Kosten 200–800 €, Dauer 4–10 Wochen.

2. Aufteilungsplan

Architekt erstellt einen Plan mit Kennzeichnung der Sondereigentumseinheiten und Gemeinschaftseigentum. Jede Einheit erhält eine Nummer. Kosten 1.500–5.000 € je nach Komplexität.

3. Teilungserklärung beim Notar

Die Teilungserklärung definiert Sondereigentum, Sondernutzungsrechte, Gemeinschaftsordnung und Stimmrechte. Notarkosten 1.500–4.000 €. Wichtig: Hier werden die Spielregeln für Jahrzehnte festgelegt — sorgfältig formulieren lassen.

4. Grundbuchanlegung

Jede Einheit erhält ein eigenes Grundbuchblatt. Gebühren 500–1.500 € pro Einheit (gestaffelt nach Einheitswert).

5. Erste Eigentümerversammlung

Nach Aufteilung — oft erst nach dem ersten Verkauf — wird eine Eigentümergemeinschaft konstituiert, Verwalter bestellt, Hausordnung beschlossen.

Praxistipp: Lassen Sie die Teilungserklärung von einem Notar erstellen, der auf WEG spezialisiert ist — nicht vom Allround-Notar nebenan. Schlecht formulierte Teilungserklärungen führen zu jahrelangem Ärger zwischen späteren Eigentümern (Streit über Sondereigentum, Stimmrechte, Sanierungspflichten). Mehrkosten 800–2.000 €, lohnt sich in 9 von 10 Fällen.

§577 BGB: Mietervorkaufsrecht

Wer nach Aufteilung eine vermietete Wohnung erstmals verkauft, muss dem Mieter nach §577 BGB ein Vorkaufsrecht einräumen. Der Mieter kann zu denselben Konditionen wie der Drittkäufer eintreten und die Wohnung erwerben.

Was das praktisch heißt

Strategische Konsequenz

Bei langjährigen, solventen Mietern ist das Vorkaufsrecht oft kein Verlust — viele kaufen ihre Wohnung und sind dankbar. Bei Mietern, die nicht kaufen wollen oder können, verzögert das Vorkaufsrecht den Verkauf um zwei Monate, ändert aber nichts am Preis.

Zeit- und Kostenrechnung

Eine realistische Privatisierungsrechnung für ein 8-Einheiten-MFH in einer B-Stadt:

Einmalkosten Aufteilung

Laufende Vermarktungskosten

Beispielrechnung 8er-MFH Köln-Sülz

Globalverkauf-Wert: 2,1 Mio. € (Faktor 20 auf 105.000 € Jahresmiete).

Einzelverkauf nach Aufteilung: 8 Wohnungen á 75–100 m², durchschnittlicher Verkaufspreis 320.000 €, Gesamterlös brutto 2,56 Mio. €.

Der Bruttoaufschlag (22 %) klingt verlockend, der Netto-Aufschlag nach Kosten (12,6 %) ist die ehrliche Zahl. Wer privatisiert, sollte mit beiden Werten rechnen — und prüfen, ob die zusätzlichen 12,6 % den dreijährigen Mehraufwand rechtfertigen.

Wann sich der Einzelverkauf rechnet

Klare Pro-Privatisierung-Indikatoren

Klare Gegen-Privatisierung-Indikatoren

Steuerliche Fallstricke

Drei-Objekt-Grenze

Jede einzelne Wohnung zählt als eigenes Objekt. Wer aus einem 8er-MFH innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Wohnungen veräußert, riskiert die Einstufung als gewerblicher Grundstückshändler. Folgen: Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuerpflicht, keine 10-Jahres-Spekulationsfrist mehr. Details im Ratgeber Spekulationssteuer vermeiden.

Vermeidung der Drei-Objekt-Grenze

Spekulationsfrist auch nach Aufteilung

Die 10-Jahres-Frist nach §23 EStG läuft auch nach Aufteilung weiter. Maßgeblich ist die ursprüngliche Anschaffung des Gesamtobjekts — nicht das Aufteilungsdatum. Wer 2018 ein MFH gekauft und 2024 aufgeteilt hat, kann die einzelnen Wohnungen ab 2028 steuerfrei veräußern.

Fazit

Der Einzelverkauf von Wohnungen nach WEG-Aufteilung ist ein leistungsfähiger, aber kein universeller Hebel. In A- und guten B-Lagen mit eigennutzer-tauglichen Grundrissen rechnet sich die Privatisierung netto mit 10–25 % Mehrerlös. In schwachen Lagen oder bei untauglicher Wohnungsstruktur ist der Globalverkauf an einen Investor die ehrlichere und schnellere Option.

Wer privatisieren will, plant Aufteilungskosten, Vermarktungsdauer und steuerliche Drei-Objekt-Grenze von Anfang an mit ein. Mehr Kontext im Verkaufsprozess-Pillar, zur Steuerseite im Steuern-Pillar, zur strategischen Vorentscheidung im Ratgeber Verkaufen oder behalten. Aktuelle Marktwerte für die wichtigsten Privatisierungs-Städte: Hamburg, München, Berlin.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Privatisierungsgewinn beim Einzelverkauf?

In A-Lagen 30–45 %, in B-Lagen 20–30 %, in C-Lagen 10–20 % Bruttoaufschlag gegenüber dem Globalverkauf. Der Aufschlag fließt allerdings über 2–4 Jahre und ist mit Aufteilungs- und Vermarktungskosten zu verrechnen — netto bleiben typisch 10–25 %.

Was kostet die WEG-Aufteilung?

Abgeschlossenheitsbescheinigung 200–800 €, Aufteilungsplan durch Architekt 1.500–5.000 €, Notar für Teilungserklärung 1.500–4.000 €, Grundbuchgebühren 500–1.500 € pro Einheit. Gesamtkosten typisch 8.000–20.000 € für ein 8-Einheiten-MFH.

Welches Vorkaufsrecht hat der Mieter?

Wird eine vermietete Wohnung nach Aufteilung erstmals verkauft, hat der Mieter ein zweimonatiges gesetzliches Vorkaufsrecht (§577 BGB). Er kann zum Vertragspreis des Drittkäufers eintreten — der Vermarktungsprozess kann also möglicherweise umsonst gefahren werden, sofern der Mieter zugreift.

Gilt die Drei-Objekt-Grenze auch bei Privatisierung?

Ja, jede einzeln verkaufte ETW zählt als eigenes Objekt. Wer aus einem 8er-MFH innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Wohnungen veräußert, riskiert die Einstufung als gewerblicher Grundstückshändler — mit Gewerbesteuer und Wegfall der 10-Jahres-Spekulationsfrist. Mehr im Ratgeber Spekulationssteuer vermeiden.

Wie lange dauert ein Privatisierungsverkauf?

Aufteilung 3–6 Monate, Vermarktung der einzelnen Wohnungen 12–36 Monate je nach Lage und Käufermarkt. Im Durchschnitt 2–4 Jahre, bis das gesamte Haus durchprivatisiert ist. In Top-Lagen schneller, in schwachen Lagen länger oder mit „Restbestand"-Risiko.

Was ist eine Umwandlungsverordnung?

In angespannten Wohnungsmärkten (Berlin, München, Frankfurt, Hamburg u. a.) gilt eine Verordnung nach §250 BauGB: Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen braucht eine behördliche Genehmigung. Wird sie verweigert, ist die Privatisierung blockiert. Vor Aufteilung also unbedingt Verordnungslage prüfen.

Kann ich nur einzelne Wohnungen verkaufen und den Rest behalten?

Ja. Nach Aufteilung ist jede Einheit eigenständig — Eigentümer können entscheiden, wann und ob verkauft wird. Klassisches Modell: 3–4 Wohnungen verkaufen, Rest als Renditebestand halten. Achtung Drei-Objekt-Grenze.

MR
Autor Stand Mai 2026
Marc-René Ruisinger
Geschäftsführender Gesellschafter · Schwäbische BauWerk GmbH, Stuttgart

Marc-René Ruisinger führt das Stuttgarter Familienunternehmen Schwäbische BauWerk GmbH in fünfter Generation und ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Marc-René Ruisinger Immobilien GmbH. Sein Schwerpunkt: Erwerb, behutsame Modernisierung und langfristige Bestandshaltung von Mehrfamilienhäusern im süddeutschen Raum. Mehr als zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung mit Ankauf, Bewertung, Sanierung und Vermietung von Zinshäusern fließen in die Inhalte auf mehrfamilienhaus-bewerten.de ein.