Kurz: Der Liegenschaftszins ist der marktübliche Kapitalisierungszinssatz, mit dem im Ertragswertverfahren der Reinertrag eines Renditeobjekts in einen Barwert umgerechnet wird. Er wird jährlich vom örtlichen Gutachterausschuss aus tatsächlichen Verkaufsfällen abgeleitet und liegt 2026 für Mehrfamilienhäuser zwischen 2,8 % (A-Lage München) und 6,5 % (ländliche C-Lagen).

Definition und Berechnung

Der Liegenschaftszins ist nicht der Zins, den der Käufer auf sein Eigenkapital verlangt, sondern der Kehrwert der durchschnittlichen Marktrelation aus Reinertrag und Kaufpreis. Formel zur Ableitung: Liegenschaftszins = Reinertrag ÷ Kaufpreis (über viele Vergleichsfälle gemittelt). Er liegt systematisch unter der Bruttomietrendite, weil hier die Bewirtschaftungskosten bereits abgezogen sind.

Werte 2026 nach Lage

Lage / StadtLiegenschaftszins Mehrfamilienhaus
München, Hamburg-A-Lage2,5–3,2 %
Berlin Innenstadt, Stuttgart3,2–3,8 %
Hannover, Leipzig, Köln3,8–4,5 %
Mittelstädte4,5–5,5 %
C/D-Lagen, ländlich5,5–7,0 %

Bezugsquellen

Liegenschaftszinssätze werden in den Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse veröffentlicht — jährlich, meist als Tabelle nach Objektart, Lage und Modernisierungsgrad. Online via boris.bund.de oder die Landesportale (BORIS-NRW, BORIS-BW etc.). Wer mit selbstgewählten Zinsen rechnet, weicht von der modellkonformen Anwendung der ImmoWertV ab und produziert ein angreifbares Gutachten.

Praxisbeispiel

6-Parteien-Haus in Stuttgart-West. Reinertrag (Rohertrag − Bewirtschaftungskosten) = 76.800 €. Liegenschaftszins laut GAA Stuttgart 3,5 %. Vereinfacht ohne separate Bodenwertrechnung: Ertragswert = Reinertrag ÷ Liegenschaftszins (bei sehr langer Restnutzungsdauer) ≈ 76.800 ÷ 0,035 = 2,19 Mio. €. Mit Vervielfältiger für 60 Jahre RND (= 22,6 bei 3,5 %): 76.800 × 22,6 = 1,74 Mio. € — der Vervielfältiger berücksichtigt die endliche Restnutzungsdauer.

Häufige Fehler

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